Spielberechtigung

Spielberechtigt ist jedes aktive Mitglied, das im Besitz eines gültigen Mitgliedsausweises ist. Gültig ist ein Mitgliedsausweis nur nach Bezahlung des Jahresbeitrages. Bei Abmeldung wird der Ausweis eingezogen. Zur besseren Unterscheidung sind die Mitgliedsausweise der Erwachsenen und der Jugendlichen in unterschiedlichen Farben beschriftet.

Zur Platzreservierung wird der Mitgliedsausweis in die Stecktafel eingesetzt. Ein aktives Mitglied kann beim Vergessen des eigenen Ausweises beim Clubwirt – gegen seine Unterschrift und ein Pfand in Höhe von €10,00 – einen Ersatzausweis ausnahmsweise erhalten.

Gäste können beim Clubwirt einen Gästeausweis gegen eine Gebühr von €7,50 (Erwachsene)/€5,00 (Kinder/Jugendliche) erhalten. Der Gästeausweis ist nur am Tag der Ausstellung gültig. Es gilt allerdings die Einschränkung, dass ein Gast nur 5 Mal pro Saison als „Gast“ spielen darf, danach muss er sich entscheiden, ob er die Mitgliedschaft beantragt. Für Gastspieler der Tennisschule müssen die Trainer die entsprechende Gastgebühr beim Clubwirt entrichten.

 

Platzreservierung und Platzbelegung

Ein Platz kann nur für die Spieler reserviert werden, die sich auf dem Clubgelände aufhalten, und deren Ausweise an der Stecktafel angebracht sind. Eine Platzreservierung ist immer auf dem zuerst freiwerdenden Platz vorzunehmen. Für ein Einzel sind 2 Ausweise, für ein Doppel 4 Ausweise zu stecken.

Die Ausweise an der Tafel müssen immer mit den Spielern auf dem Platz identisch sein. Sie dürfen also erst dann entfernt werden, wenn der Platz von allen Partnern eines Spiels verlassen wurde. Die Benutzung fremder Ausweise oder das Verschieben von Ausweisen während der gesteckten Spielzeit ist nicht erlaubt. Nach einer Spielablösung ist eine Neubelegung bei voller Anlage erst nach einer Wartezeit von 30 Minuten möglich.

  • Die Spieldauer beträgt sowohl für Einzel als auch für Doppel je 60 Minuten.
  • Die Plätze 3, 4 und 5 sind nach dem Trainingsplan der Tennisschule für diese reserviert. Nach Unbespielbarkeit der Plätze sind die ersten frei werdenden Plätze der Tennisschule zur Verfügung zu stellen, wenn nicht zeitgleich Meisterschaftsspiele angesetzt sind.
  • Die Platzbelegungen für Turniere und Mannschaftsspiele nimmt der Sportwart oder ein von ihm beauftragtes Vorstandsmitglied vor. Diese sind bindend.
  • Kinder und Jugendliche dürfen allein gemäß der Spiel- und Platzordnung zu folgenden Zeiten spielen:
    • täglich bis 18.00 Uhr auf allen Plätzen
    • täglich ab 18.00 Uhr auf den Plätzen 4 und 5 (wenn dort kein Training stattfindet) sowie auf den Plätzen 6 und 7
    • Zusammen mit einem erwachsenen Mitglied sind Kinder und Jugendliche immer spielberechtigt.

 

Belegung von Plätzen für das Training

Die folgenden Grundregeln sind bei der Belegung der Plätze für das Training zu beachten:

Es dürfen nur Mitglieder des Halterner Tennis Clubs auf der Anlage spielen bzw. trainieren. Ausnahmen sind ausdrücklich vom Vorstand genehmigte Aktionen (z.B. Schnupperkurse) bzw. Gastspieler mit gültigem Gastspielausweis.

Erwachsene, Jugendliche und Kinder müssen ihre Mitgliedskarten entsprechend dieser Spiel- und Platzordnung stecken. Diese Regelung gilt sowohl für den normalen Spielbetrieb als auch für das Training mit einem Trainer der Tennisschule. Trainingszeiten sind dem Aushang der Tennisschule zu entnehmen.

 

Pflege der Plätze

Besondere Sorgfalt muss der Pflege der Plätze gelten. Denken Sie daran, dass zu Reparaturzwecken gesperrte Plätze die Spielmöglichkeiten für alle enorm einschränken. Beachten Sie deshalb bitte: bei trockener Witterung (besonders bei Sonne aber auch bei Wind) muss der Platz vor dem Spiel gründlich gewässert werden. Hierfür sind die beginnenden Spieler verantwortlich. Bei raschem Abtrocknen muss während der laufenden Spielzeit nachgewässert werden. Sollte keine Platzablösung erfolgen, muss nach einer Spielstunde der Platz ggfs. erneut gewässert werden.

Nach der Spielzeit ist der gesamte Platz spiralförmig von außen nach innen abzuziehen. Die Linien müssen gefegt werden.

 

Platzwart

Der Platzwart und der Vorstand sind gehalten und berechtigt Clubmitgliedern bezüglich der Platzordnung Weisungen zu erteilen, sofern es die Platzverhältnisse erfordern. Sie sind auch berechtigt, Plätze, die unbespielbar geworden sind, sofort zu sperren. Einen gesperrten Platz erkennen die Mitglieder an der Stecktafel. Die Aufhebung eines gesperrten Platzes erfolgt ausschließlich durch den Platzwart oder durch Mitglieder des Vorstandes. Helfen Sie sich auch gegenseitig durch freundliche Hinweise, wo immer es der Beschaffenheit der Plätze zugute kommt.

 

Allgemeines

Es wird grundsätzlich nur in Tennis- oder Trainingskleidung und mit Tennisschuhen gespielt. Die Tennisschuhe müssen vor dem Betreten der Treppenanlagen zu den Umkleidekabinen sowie zur Terrasse des Clubhauses ausgezogen werden.

Fahrräder sind in den Radständern abzustellen.

Hunde sind auf dem Gelände an der Leine zu führen.

Bei Verstoß gegen die Spiel- und Platzordnung kann eine 14-tägige Platzsperre durch den Vorstand bzw. ein Vorstandsmitglied verhängt werden. Bei wiederholten Verstößen kann ein generelles Spielverbot auf der Anlage durch den Vorstand erteilt werden.

Nichtmitglieder genießen auf dem Clubgelände keinen Versicherungsschutz. Der Club haftet nicht für Schäden. Eltern haften für ihre Kinder.

 

Der Vorstand, im August 2017