Nach der aktuell gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, ist es erlaubt, EINZEL unter freiem Himmel zu spielen. Doppelpartien sind dagegen NUR zwischen Personen des eigenen Hausstands oder mit nur einer Person aus einem zweiten Hausstand gestattet! Die Umkleiden und Duschen müssen geschlossen bleiben.
NUR EINZEL
